Wir kämpfen für Ihr Recht
Unsere Kanzlei wurde 1992 in Köln-Porz-Wahn gegründet und war an diesem Ort 20 Jahre ansässig. Im Jahr 2013 haben wir den Kanzleisitz in unsere jetzigen Geschäftsräume verlegt. Wir sind stolz darauf, Sie in modernen Räumlichkeiten persönlich betreuen zu können. Auch bei unseren überregional betreuten Mandanten ist uns ein persönlicher Kontakt wichtig, der von uns stets auf Augenhöhe gelebt wird. Dank unserer langjährigen Praxis sind wir in der Lage, aus einem großen Erfahrungsschatz schöpfen zu können. Dieses Wissen geben wir mit unserer Beratung an Sie weiter. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen und legen Sie Ihre Rechtsangelegenheiten in unsere Hände! Wir freuen uns auf Sie.
Armin Viersbacherhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1989. Er ist u.a. Mitglied im Deutschen Anwaltverein und dort sowohl im Arbeitskreis Familienrecht, Erbrecht als auch im Arbeitskreis Verkehrsrecht aktiv.
Im Jahre 2001 begründete er gemeinsam mit einem Kölner Kollegen den Arbeitskreis Betreuungsrecht des Kölner Anwaltvereins. Bei Fragen zum Betreuungsrecht, zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen werden Sie in unserer Kanzlei kompetent beraten.
Als passionierter Jäger kennt er sich darüber hinaus auch sehr gut im Jagd- und Waffenrecht aus.
Gudrun Franz-Viersbach erhielt Ihre Zulassung als Rechtsanwältin im Jahre 1992, auch sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein.
Sie arbeitet überwiegend im Bereich des Familienrechts. Seit vielen Jahren ist sie als Verfahrensbeistand für Kinder in Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten ihrer Eltern tätig. Darüber hinaus nimmt sie die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Unterbringungsverfahren wahr.
Wir sind grundsätzlich in allen zivilrechtlichen Rechtsgebieten tätig und betreuen dort sowohl mittelständische Unternehmen als auch Immobilienverwaltungen und Privatpersonen.
Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich und beraten ausführlich und vorprozessual mit dem Ziel der Streitvermeidung, da eine außergerichtliche Lösung oft für alle beteiligten Parteien sinnvoll ist. Andernfalls setzen wir Ihr Recht selbstverständlich kompetent vor Gericht durch!